
Von Befristung spricht man im Arbeitsrecht, wenn ein Arbeitsvertrag nur für eine im voraus bestimmte Zeit eingegangen wird (= befristeter Arbeitsvertrag). Von der Konzeption des BGB her gesehen ist die Befristung ohne weiteres möglich (§ 620 Abs. 1 BGB). Allerdings kann mit ihr das Kündigungsschutzgesetz umgegangen werden. Entsprechend hat der ...
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